FAQ

Erfüllt das 3D Kennzeichen die staatlichen Anforderungen für Kennzeichen?

Das 3D Kennzeichen erfüllt alle Vorgaben nach §10 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) und ist somit deutschlandweit voll zulassungsfähig. Hier auf unserer Webseite kannst du dir unter „FAQ“ >> "Zertifikate und Begleitschreiben" die entsprechenden Zulassungszertifikate herunterladen. Als Hersteller und Patentinhaber der 3D Kennzeichen fertigen wir grundsätzlich nach Fahrzeugzulassungsverordnung. Seit Oktober 2018 müssen auch 3D Kennzeichen in Carbonoptik deutschlandweit gesiegelt werden. Dies geht auch aus dem offiziellen Schreiben des BMVI zu diesem Thema hervor:

"Von dem Institut, das die DIN-Normen herausgibt ist ein Entwurf zur Überarbeitung des Normblattes DIN 74069 vorgelegt worden. Im Vorgriff auf die Veröffentlichung dieses Normblattes werden die hierin enthaltenen Regelungen seit 01.10.2018 bei der Zertifizierung von Kennzeichen zugrunde gelegt. Die Prüfweise der DIN-Labore lässt gemäß den entworfenen Formulierungen geringfügige Farbstrukturierungen zu, so dass auch Kennzeichen mit Carbon-Optik zertifiziert werden können. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den Bundesländern beschlossen, dass ab dem 01.102018 von DIN CERTCO zertifizierte Kennzeichenschilder mit Carbonoptik verwendet & gesiegelt werden dürfen."

Aber Achtung: Auf Spezialanfertigungen nach Kundenwunsch (kurze Kennzeichen in Engschrift, verringerte Abstände usw.) geben wir keine Zulassungsgarantie, da diese nicht der FZV entsprechen. Derartige Sonderwünsche sollte vor der Bestellung mit der zuständigen Zulassungsstelle abgeklärt werden.

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