Ebenso gelten für Mofas und Mopeds laut focus.de ebenfalls neue Regeln:
"Sie müssen künftig mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Wer ab dem 1. März mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz. Kleinkrafträder müssen nicht amtlich zugelassen werden. Allerdings ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben."
Das vorgeschriebene neue Kennzeichen bekommst du als Fahrer bzw. Halter bei deiner Versicherung. Als Halter eines Kleinkraftrads musst du das Kennzeichen jährlich wechseln. Das geht aus dem Paragraph 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) so hervor. Beachte hierbei, dass auch E-Bikes zu Kleinkrafträdern zählen!