3D Kennzeichen in Carbonoptik sind deutschlandweit zulässig
Seit Oktober 2018 sind 3D Kennzeichen in Carbonoptik deutschlandweit zulässig. Sie werden mittels Wassertransferdruck mit der Carbonoptik veredelt und dürfen seit dem 01.10.18 offiziell gesiegelt werden. Gegenteilige Aussagen, dass 3D Kennzeichen in Carbonoptik nicht gesiegelt werden dürfen, sind falsch!
In letzter Zeit kam es aufgrund eines Schreibens vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Februar 2019 vermehrt zu Unstimmigkeiten bei den deutschen Zulassungsstellen. Darin wird darauf hingewiesen, dass Kennzeichen mit Carbonfolie nicht gesiegelt werden dürfen. Aus dem Schreiben geht jedoch nicht hervor, dass 3D Kennzeichen keine unzertifizierte Carbonfolie aufweisen und deshalb nichtsdestotrotz gesiegelt werden dürfen.
Die 3D Kennzeichen mit Carbonveredelung bestehen aus Polypropylen und ASA-Kunststoff und sind nicht nur flexibel, sondern auch extrem langlebig und haltbar. Die Lettern sind vollschwarz durchgefärbt. Sie verfügen auf der Rückseite über kleine Zapfen und werden mit dem speziell entwickelten Steckprägeverfahren quasi durch die Platine geprägt und auf der Rückseite vernietet. Dadurch können die Lettern weder ausbleichen, noch besteht die Gefahr eines Farbabriebs.
Im Gegensatz dazu werden Schilder aus Aluminium durch Beschichtung mit einer Folie beschriftet. Und eben diese Folie in Carbonoptik ist laut BMVI aktuell (Stand April 2019) nicht zulässig.
3D Kennzeichen in Carbonoptik werden mittels Wassertransferdruck und bei der hochglänzenden Variante zusätzlich mit Klavierlack veredelt. Die Carbonoptik der 3D Kennzeichen kann nicht verblassen oder abfärben.
3D Kennzeichen in Carbonoptik (ob matt oder glänzend ist hierbei einerlei) müssen, insofern sie nicht auf Kundenwunsch von den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung abweichen, gesiegelt werden. Eine Siegelung der Schilder kann nur verwehrt werden, wenn beispielsweise auf Kundenwunsch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände verändert wurden oder ein kurzes Kennzeichen in Engschrift angefertigt wurde. Hierauf geben wir als Hersteller der 3D Kennzeichen auch keine Zulassungsgarantie und weisen zudem mehrfach vor Abschluss einer Bestellung mit Warnhinweisen darauf hin. In diesem Fall sind auch uns die Hände gebunden. Wir überprüfen aber grundsätzlich bevor wir uns bei Bedarf mit den Zulassungsstellen in Verbindung setzen, die eine Siegelung verweigern, ob das betreffende Schild nach den Normen der FZV gefertigt oder auf Kundenwunsch abgeändert wurde.
Wurden die betreffenden Kennzeichen ordnungsgemäß nach den Richtlinien der Fahrzeugzulassungsverordnung gefertigt, setzen wir uns persönlich mit den betreffenden Zulassungsstellen in Verbindung, um die schnellstmögliche Siegelung der 3D Kennzeichen in Carbonoptik zu erwirken. Die Siegelungsquote liegt in diesem Fall bei 100 %, da in den meisten Fällen nur das Schreiben des BMVI falsch verstanden wurde und die derzeitige Unzulässigkeit der Aluschilder mit Carbonfolie zu Unrecht auf die 3D Kennzeichen übertragen wurde.
3D Kennzeichen in Carbonoptik sind absolut legal und benötigen auch keine Eintragung. Sie verfügen zudem über alle zur Zulassung nötigen Zertifikate und Nummern.
Kontaktdaten der 3D-Kennzeichen GmbH im Falle einer Nicht-Siegelung von 3D Kennzeichen in Carbonoptik:
Kundenservice (erreichbar Mo-Do von 08:00-12:30 und von 13:00 bis 17:00 und Fr von 08:00-12:30 und 13:00 bis 15:00): 0851/37934413
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