Was bedeutet der DIN-Stempel?
Der DIN-Stempel, bzw. das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen wird nach erfolgreicher Prüfung eines unabhängigen Prüflaboratoriums von der DIN Certco vergeben. Die DIN-Certco ist eine Gesellschaft für Konformitätsbewertungen mit Sitz in Berlin. Hier werden unter anderem Produkte wie Autoschilder, Dienstleistungen, Fachbetriebe und Personen zertifiziert und registriert. Jeder kennt z.B. die DIN-Einteilung von Heften & Blättern (DIN A4, DIN A3, etc.).
Die Zertifizierung bietet jedem die Möglichkeit festzustellen, ob das vorliegende Produkt auch den festgelegten Anforderungen entspricht. Somit bietet die DIN-Certco eine Hilfestellung bei der Auswahl eines Produktes oder einer Dienstleistung.
Alle Zertifizierungen können in einem Onlineregister nachgeschlagen werden. So sind zum Beispiel alle Firmen mit zertifizierten und registrierten Produkten für retroreflektierende Kennzeichenschilder unter der folgendem Domain verzeichnet: https://www.dincertco.tuv.com/search/companies_with_product?locale=de&title_id=6
Das Ziel ist es, die Qualität, Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Produkte nachzuweisen. Außerdem trägt sie maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei.
Das DIN-Zeichen muss auf allen Kennzeichen (egal ob Alu oder 3D) vorhanden sein, um eine Zulassung zu erhalten. Dieses Zeichen befindet sich jeweils einmal auf der Vorderseite (mit der 1M-Registernummer) und einmal auf der Rückseite (mit der 2M-Nummer) des Zeichens.
Zusätzlich zum oben gezeigten Zeichen muss immer die vergebene Registernummer angebracht werden. So wie unsere 1M-/und 2M-Nummer auf unseren 3D Kennzeichen. Diese Nummern sind eindeutig jedem Hersteller bzw. Prägebetrieb zugewiesen.
Die Registernummer setzt sich nach dem „M“ aus einer 3- oder 4-stelligen Zahl, einem Schrägstrich und danach aus einer 2-stelligen Zahl zusammen. Die beiden Zahlen nach dem Schrägstrich geben die Gültigkeitsdauer wieder. Die erste Zahl ist für das Quartal und die zweite für das Jahr. Also bei unserer aktuellen 1M-Nummer: 1M11056/30 = gültig bis zum 3. Quartal 2020. Jeder Hersteller besitzt eine andere, individuelle Registernummer.
Die 1M-Nummer befindet sich auf der Vorderseite des Kennzeichens.
Hersteller von Platinen mit Reflexstoffen (zur Erklärung, das ist das leere Schild mit weißer Reflexfolie) müssen für jeden Platinentyp eine separate Registernummer führen. Unterschieden wird hier z.B. bei Reflexstoff-Fabrikat und Werkstoff der Unterlage. Die 3D-Kennzeichen GmbH hat z.B. einen eigens entwickelten Folienverbund und eine Unterlage aus Polypropylen. Diese Registernummer beginnt immer mit „2M“, welche auf der Rückseite der Platine anzugeben ist.
Prägebetriebe, also Schilderhersteller (die z.B. in eurer Zulassungsstelle sind) erhalten hingegen immer eine Registernummer beginnend mit „1M“. Diese 1M-Nummer muss immer auf der Vorderseite angegeben sein und sagt aus, wo das Kennzeichen geprägt wurde. Denn alle 1M-Nummern sind an den Prägestandort gebunden.
Wenn ein Betrieb, so wie wir, gleichzeitig Platinenhersteller und Präger ist, müssen immer beide Registernummern angegeben werden. Deshalb findet ihr im blauen Feld der 3D’s die 1M-Registernummer und auf der Rückseite die 2M-Registernummer.
Kennzeichen müssen nach §10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) auf der Vorderseite das DIN-Zeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. Die Kennzeichen werden nach der aktuell gültigen DIN Norm 74069 (Stand: Mai 2016) und der FZV geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung bekommt der Antragsteller (also der Hersteller von Kennzeichen bzw. von Platinen mit Reflexstoffen) vom Prüflabor ein Prüfzeugnis ausgestellt. Anhand des Antrages und des Prüfzeugnisses erstellt dann die DIN-Certco das Zertifikat mit der Registernummer.
Der vergebene Registernummer ist immer nur für jeweils 30 Monate (also 2,5 Jahre) gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Zertifikatsinhaber eine Verlängerung beantragen. Für die Verlängerung muss eine erneute Prüfung durch ein unabhängiges Prüflabor erfolgen. Das vom Prüflabor ausgestellte Prüfzeugnis muss der DIN-Certco vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, erlischt die Genehmigung und es dürfen keine weiteren Kennzeichen mehr von diesem Betrieb gefertigt werden.
Jeder Präger (Hersteller von Schildern) muss pro Fertigungsstätte eine Registernummer beantragen. Deshalb haben wir auch zwei 1M-Nummern. Einmal für unsere Produktion in Hauzenberg und einmal für unseren Direktverkauf in der Unternehmenszentrale in Passau. Der Stempel muss so an der Vorderseite des Kennzeichens aufgebracht sein, dass er nicht durch die Prägung (Buchstaben und Zahlen), Walzfarbe (bei Alukennzeichen) oder durch die Befestigung der Kennzeichen beeinträchtigt wird. Daher platzieren wir ihn immer im Sternenkranz des Eurofeldes.
Grundlage für die Genehmigung zum Führen des DIN-Zeichens ist, dass das mit dem Zeichen gesiegelte Produkt auch ein Herkunftszeichen tragen muss. Dies bedeutet, dass z. B. auf der Platine ein beim Patentamt eingetragenes Markenzeichen oder zumindest der Firmenname des Herstellers sichtbar angebracht sein muss, so wie es bei unseren 3D Kennzeichen auch der Fall ist:
Die DIN 74069 ist die deutsche Norm für retroreflektierende Kennzeichenschilder, Stempelplaketten und Plakettenträger für Kraftfahrzeuge und deren Anhängerfahrzeuge. Hier ist alles rund um das Kennzeichen festgelegt, also die Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnungen für amtliche Kennzeichen, Stempelplaketten und Plakettenträger. Diese Norm wird von einem Arbeitskreis des Normausschusses Automobiltechnik (NAAutomobil) erarbeitet.
Wie oben bereits erwähnt, müssen Kennzeichen immer in einem bestimmten Abstand geprüft werden, damit diese von der DIN-Certco zertifiziert werden. Die Punkte dieser Prüfung sind in der DIN 74069 genau festgelegt und lauten wie folgt:
Erfüllt ein Kennzeichen die Anforderungen der DIN 74069 nicht, wird vom Prüflabor auch kein Prüfzeugnis ausgestellt und die DIN-Certco stellt kein Zertifikat aus. Schon die kleinste Abweichung ist hier maßgebend. Daher könnt ihr auch sicher sein, dass unsere 3D Kennzeichen vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben der DIN entsprechen und zulässig sind.
Du bekommst ein neues Auto und willst deine 3D Kennzeichen, welche nach längerem Gebrauch immer noch wie neu aussehen, wiederverwenden? Deine Zulassungsstelle findet aber die Registernummer, die auf deinem Schild ist, nicht mehr im Verzeichnis der DIN-Certco? Kein Problem! Die Schilder verlieren mit der Gültigkeitsdauer der Registernummer nicht die Zulassung. Sind die Schilder innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Zertifikats bereits einmal gesiegelt worden, MÜSSEN sie auch im folgenden wieder gesiegelt werden. Anders ist es, wenn die 1M-Nummer abgelaufen ist und die 3Ds noch nie gestempelt waren: Dann ist es Ermessenssache der Zulassungsstelle, ob die Kennzeichen noch gesiegelt werden oder nicht, so die DIN-Certco. Somit dürfen die Kennzeichen, soweit sie der FZV entsprechen und bereits einmal gesiegelt waren auch weiterhin im Straßenverkehr verwendet werden. Auf Anfrage können wir dir auch gerne das zu deiner Nummer passende Zertifikat zukommen lassen. Die immer aktuell gültigen Zertifikate für unsere 3D Kennzeichen findest du unter: https://3d-kennzeichen.de/faq/zertifikate-begleitschreiben
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