Der Begriff E-Kennzeichen taucht oftmals auf, doch was bedeutet er? – Nein, wir reden hier nicht von spanischen Kennzeichen (diese haben im blauen Eurofeld ein „E“ statt wie in Deutschland ein D“) oder von Kennzeichen die in der Ruhrpottstadt Essen im schönen Nordrhein-Westfalen zugelassen sind. Hier geht es um den Zusatz „E“ am Ende eines amtlichen Kennzeichens. In diesem Beitrag erklären wir euch alles Wissenswerte rund um die E- oder auch Elektrokennzeichen.
Das „E“ gilt als Erkennungsmerkmal, für Fahrzeuge, die zum Teil bzw. ganz mit Strom oder Brennstoffzellen betrieben werden. Hierzu zählen auch Plug-In-Hybride (Kfz deren Akku sowohl durch den Verbrennungsmotor als auch durch das Anstecken am Stromnetz geladen werden können). Es ist auch geläufig unter dem Namen „Elektrokennzeichen“ Damit der Umstieg auf Elektrofahrzeuge vorangetrieben wird, gibt es für solche einige Vorteile, welche wir euch später noch aufzeigen. Wer also ein E-Fahrzeug besitzt, kann sich bei seiner zuständigen Behörde ein E-Kennzeichen besorgen und von den Vorteilen profitieren.
Die Zuteilung eines E-Kennzeichens erfolgt nach Antragsstellung bei der Zulassungsstelle. Folgende Autos können dieses besondere Kennzeichen erhalten:
Das Fahrzeug muss der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Mit der Klasse N2 kann das E-Kennzeichen erteilt werden, wenn ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,25 t nicht überschritten und mit der Fahrerlaubnisklasse B in Deutschland geführt wird. Fahrzeugklassen definieren die Fahrzeugtypen in ihrer Zusammensetzung, sodass sie auch konkreten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zugeordnet werden können (Aufbauart und Zweck des Kfz).
Geld sparen! Wie bereits bekannt ist, sind E-Fahrzeuge nicht gerade günstig in der Anschaffung. Daher hat die Bundesregierung ein Budget von 600 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Jeder, der sich bis Ende 2020 erstmalig ein solches Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen anmeldet, erhält aus diesem Budget eine Unterstützung von 4000 €. Dies gilt nicht nur beim Kauf, sondern auch bei Leasingfahrzeugen. Hybrid-Fahrzeuge – Fahrzeuge mit einem zusätzlichen Verbrennungsmotor, der bei einem leeren Akku einspringt – erhalten einen Zuschuss von 3000 €.
Steuern sparen! Die Fahrzeuge, die im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) als Elektrofahrzeuge gelten sind steuerbegünstigt. Fahrzeuge mit folgenden Markmalen zählen dazu:
ACHTUNG! Hybridfahrzeuge, bzw. Range-Extender-Fahrzeuge (Reichweitenverlängerer) mit einem Verbrennungsmotor (wie z. B. ein Benzinmotor) sind nicht steuerbegünstigt! Ob es sich bei deinem Fahrzeug um ein steuerbegünstigtes handelt, wird anhand der an die Zulassungsstelle übergebenen Fahrzeugdaten entschieden. Wenn dein Fahrzeug lt. Gesetzesgrundlage anerkannt wurde, wird dein Auto bei einer Erstzulassung bis Ende 2020 für die nächsten 10 Jahre von Kfz-Steuern befreit. Die Frist wird immer ab dem Erstzulassungsdatum berechnet. Bei einem Halterwechsel innerhalb dieser 10 Jahre wird die verbleibende Zeit übernommen. Ebenfalls ermäßigt sich nach §9 Abs. 2 KraftStG die anschließende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Auch für Fahrzeuge, die nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstet werden, gelten Steuervorteile: Wenn du zum Beispiel dein Auto bis zum 31. Dezember 2020 auf einen rein elektronischen Antrieb umrüstest, kannst du ebenfalls für die Dauer von 10 Jahren die Kfz-Steuer einsparen. Hier wird dann ab dem Datum der Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen durch die Zulassungsbehörde gerechnet. Dies ist auch der Tag der Umrüstung. Voraussetzung ist, dass das umgerüstete Auto bei der ersten Zulassung ursprünglich mit einem Fremd- oder Selbstzündungsmotor angetrieben und bis zum 31.12.2020 nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgebaut wurde. Ebenfalls muss die Umrüstung mit allgemeinen betriebserlaubten Fahrzeugteilen nach §22 i.V.m. §20 StVZO erfolgt sein.
Privilegien! In einigen Kommunen Deutschlands kann man mit einem E-Kennzeichen kostenlos oder vergünstigt parken. Man kann theoretisch sogar kostenfrei an den Ladensäulen parken. Warum theoretisch? Leider ist das vorhandene Ladestationen-Netz innerhalb Deutschlands noch nicht flächendeckend ausgebaut. Daher stehen oft Fahrzeuge auf den Parkplätzen mit Ladesäulen, obwohl diese Säulen gar nicht genutzt werden. Man hat auch die Möglichkeit, für E-Kennzeichen freigegebene Straßenzüge zu befahren, die man mit einem Fahrzeug mit normalen Kennzeichen nicht benutzen darf.
Grundsätzlich gelten für E-Kennzeichen die allgemeinen Vorschriften der FZV. In der Anlage 4 Abschnitt 5a der FZV wird das Elektrofahrzeug einzeln aufgeführt. Hier heißt es, dass für die Herstellung und das Aussehen der E-Kennzeichen und Kennzeichen für Oldtimer die gleichen Vorschriften gelten. Bei E-Kennzeichen sind die Abstände für die Plaketten oder vor den Ziffern gegenüber normalen Kennzeichen gemindert. So kann ein weiterer Abstand vor dem „E“ von mindestens 20 mm eingehalten werden. Alle weiteren Merkmale, wie Schriftgröße und -art, Größtmaß und Abstände sind wie bei den allgemeinen Kennzeichen einzuhalten. Da nach Abschnitt 4 Punkt 4 u.a. für einzeilige Kennzeichen die Mittelschrift zu verwenden ist, ist es immer besser, wenn du ein Kennzeichen mit mehr als 6 Stellen zzgl. dem „E“ anmelden willst, dies vorher mit deiner Zulassungsstelle abzuklären. Ab insgesamt 8 Stellen (mit E) müsste man die Engschrift verwenden. Leider kam es schon zu Ausnahmefällen, bei denen das Kennzeichen dann nicht gesiegelt wurde. Bei manchen Zulassungsstellen wird man hierauf auch bei der Kennzeichenreservierung hingewiesen, bzw. eine Reservierung von E-Kennzeichen mit mehr als sieben Stellen ist oftmals nicht möglich. Achte deshalb bitte bei deiner Nummernreservierung darauf oder vergewissere dich zur Sicherheit vor deiner Bestellung bei der Zulassungsstelle.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html mit eigener Abänderung
Ja! Genau wie Kennzeichen für herkömmlich angetriebene Fahrzeuge kann auch das Elektrofahrzeug nur für einen bestimmten Saisonzeitraum angemeldet werden. Hier spielt es auch keine Rolle, ob du dein E-Auto im Sommer oder im Winter nutzt. Die Saison wird einfach am Ende des Kennzeichens, nach dem E, angefügt. Auch hier gelten die gesonderten Vorschriften der FZV. Die Dauer kann zwischen zwei und elf Monate betragen. Grundsätzlich sind alle daraus resultierenden Monatskombinationen möglich. Aber Achtung – nicht bei unseren 3D Kennzeichen: Da die Herstellung der benötigten Spritzguss- und Prägewerkzeuge sehr kostenintensiv ist, haben wir uns nur auf die gängigsten Monate beschränkt. Diese sind:
Diese Monate könnt ihr über den benötigen Zeitraum von Sommer bis Winter oder umgekehrt kombinieren.
Gerade in den letzten Monaten kommt das Thema Umweltbewusstsein auch dank Greta Thunberg immer mehr in den Köpfen der Menschen an. Wir haben bereits 2014 bei der Wessling GmbH einen Bericht zum Vergleich der CO2-Bilanzierung von Kfz-Kennzeichen angefordert und u.a. Folgendes bestätigt bekommen: Die Herstellung der 3D Kennzeichen stößt mehr als 70 % weniger CO2 aus als die Herstellung von Alukennzeichen. Bei über 11 Millionen Kfz-Zulassungen in Deutschland pro Jahr, könnten durch die Nutzung von 3D Kennzeichen anstelle von Aluschildern über 250 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden. 3D Kennzeichen sind also im Punkto Umweltfreundlichkeit ein absoluter Pluspunkt und passen somit perfekt zu Elektrofahrzeugen.
Du hast ein Auto, auf das die oben beschriebenen Merkmale zutreffen? Du hast bei deiner Zulassungsstelle einen Antrag auf ein Elektrokennzeichen gestellt und bewilligt bekommen? Du willst bei deinem Kennzeichen genauso umweltbewusst sein, wie mit dem neuen E-Fahrzeug? Dann bestelle dir gleich direkt bei uns im Shop dein neues Elektrokennzeichen. Hier findest du alle möglichen 3D-Varianten, auch mit Saisonzulassung:
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Für 3D Kennzeichen ist übrigens keine Eintragung nötig. Sie funktionieren bei der Anmeldung genau wie die herkömmlichen Blechkennzeichen und müssen von allen Zulassungsstellen in Deutschland gesiegelt werden. Ausgenommen Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch außerhalb der FZV-Norm.
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